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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich: 

Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich abweichende Regelungen getroffen wurden, gelten für alle Leistungen (Konzeption von Events, Organisation und Planung von Veranstaltungen und Umsetzung, Betreuung von Kunden und Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen) zwischen dem Kunden und der t2-events gmbh diese nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der t2-events gmbh kommt mit der Unterzeichnung der Zusammenarbeits-Vereinbarung zustande.

 

2. Unwirksamkeit und Schriftform: 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB’s ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Änderungen und Ergänzungen der AGB’s bedürfen der Schriftform. Auf die Einrede der mündlichen Vertragsänderung wird ausdrücklich verzichtet. 

 

3. Konzeption, Präsentation, Urheberschutz: 

Erhält die t2-events gmbh nach der Teilnahme an einer Präsentation, Angebotsanfrage vom Kunden oder nach Erstellung eines Konzepts keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen von t2-events gmbh insbesondere deren Inhalt im Eigentum von t2-events gmbh. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen. Diese Leistungen sind honorarpflichtig.

 

Durch die Beauftragung des Kunden an t2-events gmbh zur Erstellung eines Konzepts (per E-Mail, Brief oder Telefon), anerkennt der Kunde, dass t2-events berechtigt ist, für die Erstellung eines Konzepts ein angemessenes, dem Aufwand entsprechendes Honorar zu verrechnen. Kommt es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer gegenseitigen, schriftlich vereinbarten Zusammenarbeit, ist der Aufwand einer Konzepterstellung Teil der Zusammenarbeits-Vereinbarung.

 

Alle Nutzungsrechte und Leistungen von t2-events gmbh (z.B. Ideenskizzen, Vorschläge, Fotos, Konzepte für Veranstaltungen usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum von t2-events gmbh. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit t2-events gmbh darf der Kunde die Leistungen von t2-events gmbh nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen der t2-events gmbh durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der t2-events gmbh und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

 

Für die Nutzung von Leistungen der t2-events gmbh, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist - die Zustimmung der t2-events gmbh erforderlich. Dafür steht der t2-events gmbh und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

 

Einmal, - Wiederholungs- oder Mehrfachnutzungen von Event-Konzepten sind honorarpflichtig; sie bedürfen der schriftlichen Einwilligung der t2-events gmbh. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf ebenfalls der Einwilligung der t2-events gmbh. Über den Umfang der Nutzung steht der t2-events gmbh ein Auskunftsanspruch zu.

 

Die der t2-events gmbh überlassenen Vorlagen des Kunden (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist. Der Kunde bestätigt, dass er über die für die Vertragserfüllung notwendigen Rechte (z.B. Urheber-, Marken-, Designrechte, etc.) an dem von ihm der t2-events gmbh überlassenen Vorlagen verfügt und dass diese Materialien keine Rechte Dritter verletzten. Der Kunde hält t2-events gmbh bei allfälligen Ansprüchen von Dritten schadlos.

 

Bilder und Texte auf der Homepage von t2-events gmbh, Printmedien und Offerten unterstehen dem Copyright.

 

4. Agenturhonorar und Dienstleistungspreise: 

Unsere Dienstleistungspreise und die Berechnung des Agenturhonorars richten sich nach unseren Tarifen gemäss Offerte mit Beilagen, diese Preise sind Nettobeträge exkl. MwSt. Preisänderungen in Offerten und Angeboten sind vorbehalten. Alle Kosten und Gebühren von dritten Leistungsträgern (Hotels, Restaurants, Transportunternehmen, Eventanbieter, Künstler usw.) werden dem Auftraggeber voll als Aufwand weiter verrechnet, ebenfalls allfällige von der Offerte abweichend vom dritten Leistungsträger in Rechnung gestellte Mehrkosten. Jeder Mehraufwand und allfällige Sonderwünsche müssen ebenfalls vollumfänglich vom Auftraggeber bezahlt werden. Für die Provisionsberechnung ist der gesamte Aufwand und der Brutto-Rechnungsbetrag aller Leistungsträger massgebend. 

Die Preise in Euro oder in anderen Währungen basieren auf dem täglichen Umrechnungskurs in CHF. Die Verrechnung und Bezahlung erfolgt in Schweizer Franken (CHF) oder in Euro (EUR) am Tag der entsprechenden Rechnungsstellung für bezogene Dienstleistungen. Bei Wechselkursschwankungen behalten wir uns Anpassungen vor. Die Rechnungen werden gemäss der Angabe auf der Rechnung oder innert 10 Tagen fällig und zahlbar. 

 

5. Änderungen Teilnehmeranzahl und daraus entstehende Forderungen: 

Die bei Vertragsabschluss angegebene Personenzahl ist für die Planung und Ausführung verbindlich. Wird die vereinbarte Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann t2-events gmbh einzelne Aktivitäten und Angebote kurzfristig annullieren oder Programmänderungen vornehmen, wobei der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten übernimmt. Als Rechnungsgrundlage gilt diejenige Teilnehmerzahl als verbindlich, welche 72 Std. vor dem Anlass zugrunde gelegt wurde. Bei Änderungen, Umbuchungen und Annullierungen von Leistungen z.B. Rahmenprogramme, Transport, Flüge, Bewirtung, Hotelzimmer, Partnerfirmen, Technik, Unterhaltung, etc. werden die entsprechenden aufgelaufenen Kosten oder Forderungen der Leistungsträger und Partnerfirmen dem Auftraggeber bzw. Kunde zu 100 % in Rechnung gestellt, auch wenn die Rechnungsstellung erst nach eigener Schlussabrechnung erfolgt. Siehe Ziff. 8, Annullationen und Stornogebühren. 

6. Leistungsänderungen, Beanstandungen, Schadenersatzforderungen und Abbruch während der Veranstaltung: 

Der Auftraggeber hat die Folgen von unverschuldeter Unmöglichkeit und Zufall vollumfänglich selbst zu tragen. t2-events gmbh behält sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsänderungen, Preis- und Programmänderungen, sofern dies aus zwingenden Gründen (Wetter, Unfall, Naturkatastrophen, Streik, Überbuchung, saisonale Preiserhöhungen, Sicherheitsrisiken, behördliche Massnahmen etc.) notwendig ist, vorzunehmen. Wir sind bemüht, aus Kulanz eine gleichwertige Ersatzleistung zur Verfügung zu stellen, gewährleisten aber kein Ersatzangebot. Mehrkosten auf Grund der Leistungsänderungen, welche der Leistungsnehmer bzw. Kunde veranlasst, gehen zu seinen Lasten. Solche Änderungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart, nicht als wesentliche Vertragsänderungen und berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt von der Vereinbarung. 

Bricht ein Kunde oder Teilnehmer die Aktivität vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung.

 

7. Anzahlungen: 

Nach der Unterzeichnung der Zusammenarbeits-Vereinbarung werden die Anzahlungen gemäss unseren Bedingungen fällig. Bei wiederkehrenden Leistungen gilt der Beginn der Gesamtleistung als massgeblich. Sollten die Anzahlungen nicht fristgemäss eintreffen, kann das Erbringen der Dienstleistung bis zum Zahlungseingang sistiert werden (siehe auch Punkt 12. Beendigung der Zusammenarbeits-Vereinbarung). Wir verlangen vor Durchführung der Veranstaltung eine 100% Vorauszahlung. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gelten die folgenden Bestimmungen: 

Bei Vertragsabschluss 50 % des geschätzten Gesamtbetrages als Deposit. 3 Monate vor dem Anlass zusätzlich 30% Überweisung und 1 Monat vor dem Anlass die ausstehenden 20%.

Wenn Leistungsträger höhere Anzahlungen verlangen, gelten deren Vorauszahlungsregelungen.

 

8. Annullationen und Stornogebühren: 

Im Falle einer Annullation nach Vertragsabschluss werden die bis zum Annullationsdatum aufgelaufenen Kosten (Deposits für die Leistungsträger, eigene Aufwendungen gemäss unserer Preisliste, Rechnungen, Kosten und Ansprüche von dritten Leistungsträgern etc.) dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Zudem wird das vereinbarte Agenturhonorar gemäss folgenden Annullations- und Stornobestimmungen in Rechnung gestellt: 

 

Ab Vertragsunterschrift bis 180 Tage vor dem Veranstaltungsdatum:    25% des Gesamtbetrages

Ab 179 Tage bis 120 Tage vor dem Veranstaltungsdatum:                      50% des Gesamtbetrages

Ab 119 Tage bis 90 Tage vor dem Veranstaltungsdatum:                        75% des Gesamtbetrages

Ab 89 Tage bis 60 Tage vor dem Veranstaltungsdatum:                        85% des Gesamtbetrages

Ab 59 Tage vor dem Veranstaltungsdatum:                                            100% des Gesamtbetrages

 

Falls von den dritten Leistungsträgern und Kooperationspartnern höhere No-Show, Annullations- oder Anzahlungsbedingungen anfallen sollten, gelten diese für die stornierten Leistungen gemäss deren AGB’s respektive deren Rechnungsstellung. Wir übernehmen kein Kredit,- Anzahlungs- oder Annullationsrisiko für vorgängige und nachträgliche Forderungen von den dritten Leistungsträgern. Diese werden an den Auftraggeber weiterverrechnet. Für die Auswahl von dritten Leistungsträgern und deren Erbringen oder Nichterbringen einer Dienstleistung übernehmen wir keine Haftung, ob diese die direkt oder indirekt mit dem Auftraggeber zusammenarbeiten. 

 

9. Beanstandungen:

Allfällige Beanstandungen können entweder am Anlasstag der t2-events gmbh Begleitperson mündlich mitgeteilt oder innert sieben Tagen nach dem Event schriftlich eingereicht werden.

 

10. Versicherung: 

Die Versicherung ist Sache des Auftraggebers und seiner Gäste oder Teilnehmer. Der Teilnehmer bzw. Auftraggeber ist durch t2-events gmbh nicht versichert. Der Auftraggeber bzw. dessen Gast oder Teilnehmer muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschliesslich Sportunfälle) abgeschlossen haben. 

Eine Annullations,- Rücktritts-, und Reiseversicherung ist empfehlenswert. Bei Rückschaffung, medizinischer Versorgung oder im Unfall-, Todes- oder Krankheitsfall ist der Teilnehmer bzw. Auftraggeber verantwortlich und übernimmt die Kosten selber (siehe unter Haftung Punkt 11). In Hotels sind Wertgegenstände im Safe aufzubewahren. Allfällige Anweisungen der t2-events gmbh, deren Organe, Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer sowie dritter Leistungsträger sind jederzeit zu beachten. 

 

11. Haftung: 

Die Haftung wird im gesetzlich zulässigen Ausmass im grösstmöglichen Umfang wegbedungen, insbesondere für einfache Fahrlässigkeit sowie umfassend für Hilfspersonen und Mitarbeiter. Die von uns präsentierte Auswahl der Leistungsträger erfolgt nicht als Empfehlung, der Auftraggeber wählt diese selbst aus, wobei die t2-events gmbh keine Haftung für die Auswahl und die Erbringung oder Nichterbringung von Leistungen durch dritte Leistungserbringer übernimmt. Dies gilt insbesondere bei Sport-, Outdoor-, Abenteuer- und allen Transportaktivitäten Die t2-events gmbh agiert als Vermittler von Dienstleistungen, Einkäufer von Angeboten und Produkten, nicht als Reiseveranstalter, ist somit aus der Veranstalterhaftung ausgeschlossen und übernimmt keine Haftung im Schadenfall. Wir übernehmen auch keine Obhutspflicht für Fahrzeuge, Gepäck, Wertsachen, etc. Im Schadenfall oder bei Programmfehlern wird die Haftung vollumfänglich auf die verantwortlichen Leistungsträger bzw. DMC’s, welche die Aktivität durchführen übertragen. Für Visa, Zoll- und Ausfuhrbeschränkungen sowie Landesrecht ist der Kunde bzw. Auftraggeber selbst verantwortlich. t2-events gmbh übernimmt auch keine Haftung, sollte das Programm aufgrund einer limitierten Teilnehmerzahl oder wegen Verhinderung oder Konkurs des dritten Leistungsträgers annulliert werden müssen. In diesem Fall gelten unsere Stornogebühren (siehe unter Punkt 8). In jedem Fall ist der Schadenersatz auf die vereinbarte Vertragssumme beschränkt. 

 

12. Beendigung der Zusammenarbeits-Vereinbarung: 

Die Zusammenarbeits-Vereinbarung gilt als befristeter Vertrag und kann nicht ordentlich aufgelöst werden. t2-events gmbh hat das Recht, durch Rücktritt vom Vertrag zurückzutreten, wenn 1. der Kunde die Zahlungsfrist für Rechnungen, Zahlungen oder Deposits um 14 Tage überschritten hat. 2. der Kunde bzw. Auftraggeber fahrlässig wahrheitswidrige Angaben über Umstände gemacht hat, die die Leistungserbringung unmöglich machen bzw. erheblich erschweren. 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: 

Die Beziehung zwischen t2-events gmbh und dem Kunden untersteht ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bremgarten AG.

14. AGB in einer Fremdsprache: 

Werden die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB's gültig.

15. Akzeptanz der AGB:

Durch die Beauftragung von t2-events gmbh anerkennt die Kundschaft / Auftraggeber diese vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorbehaltslos und vollumfänglich.

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